Hotel- und Gaststättenverband Lippe e. V

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Abmahnung wegen abgelaufener Sterneklassifizierung

In letzter Zeit sind verstärkt Mitgliedsfirmen abgemahnt worden, die insbesondere im Internet mit einer Sterneklassifizierung werben, diese jedoch nicht vorweisen können, da sie nicht offiziell vom DEHOGA klassifiziert worden sind. Es sind uns aber auch zahlreiche Fälle bekanntgeworden, in denen abgelaufene Hotelklassifizierungen nach den DEHOGA-Vorgaben abgemahnt werden.

Wir weisen Sie darauf hin, dass diese Abmahnungen ebenfalls berechtigt sind, da Sie, wenn die Hotelklassifizierung offiziell nach drei Jahren abgelaufen ist, nicht mehr mit dieser werben dürfen. Insofern bitten wir Sie, rechtzeitig für eine Nachklassifizierung zu sorgen, damit eine kostenpflichtige Abmahnung nebst Unterlassungserklärung vermieden werden kann.