Hotel- und Gaststättenverband Lippe e. V

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Absolutes Rauchverbot ab 1.5.2013 für NRW jetzt Gesetz

Die Landesregierung hat am 29.11.2012 die Novelle des Nichtraucherschutzgesetzes verabschiedet. Danach gilt ab 1. Mai 2013 ein absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen in ganz Nordrhein-Westfalen. Lediglich für geschlossene Gesellschaften ist ein Ausnahmetatbestand geschaffen worden. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, wenn die Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz vorliegen.