Hotel- und Gaststättenverband Lippe e. V

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Aktualisiertes Jugendschutzgesetz

Zum 1. Januar 2009 wird für alle gastgewerblichen Unternehmer erneut ein aktualisierter Aushang des Jugendschutzgesetzes erforderlich. Schon 2007 hatte die Bundesregierung Novellierungen zum Jugendschutzgesetz verabschiedet, die bereits zum 1. September 2007 alle Gastronomen und Hoteliers dazu verpflichteten, eine neue Fassung dieses aushangpflichtigen Gesetzes in ihren Betrieben anzubringen. Nun gelten auch veränderte Regeln für Tabakwaren-Automaten. Die neue Version des Jugendschutzgesetzes ist ab sofort in der Geschäftsstelle erhältlich. 


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