Hotel- und Gaststättenverband Lippe e. V

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Jahresabschluss – BGN verschickt Lohnnachweise

Ende des Jahres erhält wieder jedes Unternehmen den Lohnnachweis von der BGN. Damit erfragt die Berufsgenossenschaft die Arbeitsstunden und Arbeitsentgelte Ihrer Beschäftigten im Jahr 2011, um den Beitrag für das abgelaufene Jahr 2011 berechnen zu können.

Die BGN weist darauf hin, dass Voraussetzung für die Berechnung des korrekten Beitrags vollständige Angaben im Nachweisformular sind. Werden nur unvollständige oder gar keine Lohnnachweise abgegeben, ist die BGN laut Sozialgesetzbuch VII berechtigt, die fehlenden Angaben selbst zu ergänzen. Dabei ist laut BGN nicht auszuschließen, dass sie zu hohe Beiträge errechnet und Ihnen so finanzielle Nachteile entstehen. Setzt die BGN den Beitrag zu niedrig an und stellt das die Deutsche Rentenversicherung bei der Prüfung des Unternehmens fest, kommen oft Nachzahlungen für mehrere Jahre auf den Betrieb zu.

Die BGN bittet um die Zusendung des Lohnnachweises im Original per Post, um eine reibungslose Erfassung sicherzustellen. Bei Fragen steht die BGN unter der Telefonnummer 0621 4456-6969 zur Verfügung.

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