Hotel- und Gaststättenverband Lippe e. V

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Meldepflicht – Bußgelder wegen fehlender Sofortmeldung

Aus einigen Betrieben haben wir in den vergangenen Wochen die Information erhalten, dass erste Hoteliers und Gastronomen mit Bußgeldern belegt worden sind, die die Sofortmeldung bei der Einstellung neuer Mitarbeiter nicht oder zu spät vorgenommen haben. Dies nehmen wir zum Anlass, Sie nochmals darauf hinzuweisen, dass alle Arbeitgeber des Gaststätten- und Hotelgewerbes seit 1. Januar 2009 verpflichtet sind, für neu eingestellte Arbeitnehmer spätestens bei Beschäftigungsaufnahme eine Sofortmeldung abzugeben. Mehr Infos und das Merkblatt "Schwarzarbeit" finden Sie im Anhang.


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