Hotel- und Gaststättenverband Lippe e. V

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Mindestlohn im Gastgewerbe

Mit Urteil vom 16.11.2010 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Verordnung zur Allgemeinverbindlichkeit des Arbeitsministeriums vom 5.9.2008 zum Lohntarifvertrag vom 19.2.2008 für rechtswidrig erklärt. Da gegen das Urteil noch Berufung eingelegt werden kann, ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.

Das Urteil dürfte insbesondere sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen haben. Gegebenenfalls wären belastende Versicherungsbescheide gemäß § 44 SGB X zurückzunehmen und zu Unrecht erhobee Beiträge zurückzuerstatten. Auf Anfrage ist das Urteil in der Geschäftsstelle des DEHOGA Lippe erhältlich.