Hotel- und Gaststättenverband Lippe e. V

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Minijobs – Koalition will Verdienstgrenze auf 450 Euro erhöhen

Minijobber sollen künftig 50 Euro pro Monat mehr verdienen können. Wie die sozialpolitischen Fraktionssprecher von Union und FDP, Karl Schiewerling und Heinrich Kolb, mitteilten, soll die Verdienstgrenze nach dem Willen der schwarz-gelben Regierungskoalition damit auf 450 Euro steigen. Außerdem soll die bisherige Ausnahme bezüglich der Rentenversicherung zum Regelfall werden: Minijobber können schon heute den pauschalen Abgabesatz zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent, den allein der Arbeitgeber zahlt, aus eigenen Mittel bis zum Regelsatz in der Rentenversicherung aufstocken (derzeit also um 4,9 Prozent auf 19,9 Prozent, ab 1.1.2012 um 4,6 Prozent auf 19,6 Prozent). Sie erwerben dann auch Leistungsansprüche in der Rentenversicherung. Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter über diese Möglichkeit informieren. In Zukunft soll jeder Minijobber, der nicht ausdrücklich Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung wählt, dort versicherungspflichtig und damit zur Aufstockung verpflichtet sein. Damit soll Altersarmut bekämpft werden. Auch bei den so genannten Midijobbern ist eine Anhebung der Verdienstgrenze vorgesehen und zwar von 800 auf künftig 850 Euro monatlich.

Wann die höheren Grenzwerte in Kraft treten sollen, ist allerdings bisher noch offen. Auch zur konkreten Umsetzung der Änderung insbesondere für die 7,4 Millionen Menschen, die heute bereits einen Minijob ausüben, gibt es noch keine Aussagen. Auch muss im Einkommensbereich zwischen 401 und 450 € sichergestellt werden, dass kein bisher sozialversicherungspflichtig beschäftigter Mitarbeiter unbedacht aus dem Versicherungsschutz – insbesondere aus der gesetzlichen Krankenversicherung – ausscheidet.

Aus Sicht des DEHOGA bleibt nunmehr zu hoffen, dass die vorgesehene Anhebung der Geringverdienergrenze, die im Ergebnis einen Ausgleich der Teuerungsraten der Jahre seit 2003 darstellt (seitdem wurde die Grenze nicht mehr angepasst) möglichst reibungslos in die Tat umgesetzt wird, damit die Minijobs - ein erfolgreiches Stück gastgewerblicher Arbeitsmarkt - nicht gefährdet werden. Insbesondere wird es auf ausreichende Übergangsfristen ankommen, damit die heute in den Unternehmen beschäftigten Minijobber über die Änderung der Rentenregelung informiert werden können. Der damit verbundene, nicht unerhebliche Aufwand für den Arbeitgeber muss in vertretbarem Rahmen gehalten werden.

Bestrebungen von anderer Seite, die Minijobs abzuschaffen oder durch deutliche Beschneidungen zu verbürokratisieren, erteilt der DEHOGA dagegen eine deutliche Absage. Dazu zählt insbesondere auch der aktuelle Antrag des Landes NRW im Bundesrat, die Wochenarbeitszeit von Minijobbern auf 12 Stunden zu begrenzen und die Arbeitgeber bei Verstößen mit extremen Sanktionen zu überziehen. Darin liegt nichts anderes als der Versuch, durch die Hintertür eine Art „mittelbaren Mindestlohn“ einzuführen, der deutlich über den meisten geltenden Tarifverträgen im Gastgewerbe liegt. Denn bei 12 Stunden Wochenarbeitszeit und 400 € Monatsverdienst käme man auf Stundenlöhne zwischen 8 € und 8,50 €. Eine Höchstgrenze für die Wochenarbeitszeit wäre nur im Zusammenhang mit der Einführung von Aufzeichnungspflichten bzgl. der Arbeitszeit überhaupt kontrollierbar. Sie ist damit überbürokratisch und belastet die Unternehmen mit aufwändigen Dokumentationspflichten. Für die Behörden, die dies überprüfen müssen, stellt dies ein echtes Arbeitsbeschaffungsprogramm dar. Die Wochenstundengrenze ist auch sachlich nicht geboten, denn die Behauptung, Arbeitszeiten in Minijobs seien „hochgeschraubt“ und Stundenlöhne dadurch gesenkt worden, entspricht nicht den Tatsachen. Das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI Essen) hat in einer Studie aus dem Jahr 2007 festgestellt, dass lediglich rund 3 Prozent der Minijobber monatlich mehr als 60 Stunden in ihrem Minijob beschäftigt sind.

Die Minijob-Regelung hat sich bewährt. Restaurants und Hotels sind auf die flexiblen, unbürokratischen, einfachen und rechtssicheren Minijobs angewiesen, um auf Stoßzeiten und Saisonspitzen reagieren zu können. Eine Aufspaltung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in geringfügig entlohnte Beschäftigung findet im Gastgewerbe nachweislich nicht statt. Im Gegenteil sichern die Minijobs legale sozialversicherungspflichtige Voll- und Teilzeitstellen in den Unternehmen und in der Branche insgesamt, wie aus der hier verlinkten Grafik anschaulich ersichtlich ist.

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