Hotel- und Gaststättenverband Lippe e. V

Ernest-Solvay-Weg 2, 32760 Detmold
Fon 05231 / 22 4 33, Fax 05231 / 3 92 75
info​[at]​dehoga-lippe.de, www.dehoga-lippe.de

Rauchverbot: Volksbegehren "NRW" verschoben

Ein nächster geeigneter Zeitpunkt könnte im Sommer liegen. „Bis dahin bestehen nicht nur weitere Möglichkeiten, die erforderlichen Geldmittel einzuwerben“, so Christoph Lövenich, Vertrauensperson des Volksbegehrens, „dann wäre auch wieder ein günstiger Zeitraum für die amtliche Listenauslegung und die freie Sammlung der Unterschriften gegeben“. Eine Einreichung des Volksbegehrens im Frühjahr kommt für »NRW genießt!« eher nicht in Frage, da die Unterschriftensammlung dann in den Sommerferien läge. „In den kommenden kalten Wochen und der Karnevalszeit werden sich die durch das Rauchverbotsgesetz verursachten Probleme verschärfen“, sagt Koordinator Detlef Petereit und fährt fort: „Wir – wie auch die betroffenen Bürger – werden den anstehenden Kommunal- und Europawahlkampf dazu nutzen, den Kandidaten und Parteien die drastischen Auswirkungen dieses Gesetzes vor Ort deutlich vor Augen zu führen. Damit sie aufrecht gehen, dem eigenen Gewissen folgen – und nicht einer Parteidisziplin!“

„Wir möchten den vielen, teils seit Monaten, teils erst seit Kurzem engagiert tätigen Bürgern in allen Kreisen und kreisfreien Städten unseres Landes, unseren Lokalpaten und Spendern, für ihre Unterstützung Dank und Anerkennung aussprechen“, so Adelheid Rippe, stellvertretende Vertrauensperson des Volksbegehrens. „NRW genießt!“ ruft weiterhin interessierte und engagierte Bürger, Schützen-, Karnevals- sowie andere Vereine und Verbände dazu auf, mit einer Spende die Voraussetzungen für das erste Volksbegehren in NRW seit über 35 Jahren zu schaffen.

2013 sammelte das Aktionsbündnis »NRW genießt!« in kurzer Zeit mehr als 4.500 bei 3.000 benötigten Unterstützungsunterschriften für den Antrag auf ein Volksbegehren. Inhalt der angestrebten Gesetzesänderungen ist es, die von der rot-grünen Koalition zum 1. Mai vergangenen Jahres eingeführte Verschärfung rückgängig zu machen und das alte Gesetz wieder in Kraft zu setzen.