Hotel- und Gaststättenverband Lippe e. V

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Saisonkräfte der EU-Beitrittsstaaten ab 1.1.2011 genehmigungsfrei

Im nächsten Jahr wird sich eine wichtige Neuerung in Sachen Saisonkräfte ergeben: Zum 1. Mai 2011 tritt die Arbeitnehmerfreizügigkeit für alle Saatsbürger aus den Ländern ein, die 2004 der Europäischen Union beigetreten sind.

Beschäftigte aus Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen dürfen dann auch ohne Arbeitsgenehmigung dauerhaft in Deutschland beschäftigt werden - unter den gleichen Schutzbedingungen wie deutsche Arbeitnehmer.

Die Arbeitsgenehmigungsfreiheit für Saisonarbeitnehmer des Gastgewerbes aus den Beitrittsstaaten wird sogar schon zum 1. Januar 2011 eingeführt, weil ansonsten Betriebe mit frühem Saisonbetrieb benachteiligt würd