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Anworten auf wichtige Fragen zur Mehrwertsteuersenkung für Beherbergungsleistungen
Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2009 endgültig den Weg freigemacht für einen reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf reine Beherbergungsleistungen. Der DEHOGA stellt seinen Mitgliedern ab sofort ein Merkblatt zur Verfügung, das Antworten auf häufig gestellte Fragen liefert. Das Merkblatt kann telefonisch oder per e-mail bei der Geschäftsstelle angefordert werden. Bitte beachten Sie, dass in der Zeit vom 23.12.2009 bis 3.1.2010 geschlossen ist.






