Beitragsordnung
I. Geltungsbereich
§ 1
Die Ortsvereine als Mitglieder des DEHOGA Lippe e.V. haben Beiträge zu entrichten.
II. Beitragsmaßstab und Beitragshöhe
§ 2
Beitragsmaßstab für sämtliche Mitglieder der Ortsvereine des Verbandes ist die Zahl der Beschäftigen. Als Beschäftigte gelten alle Personen über 16 Jahre, die im gewerblichen Betrieb tätig sind,also auch alle Familienangehörige des Betriebs-
inhabers mit Ausnahme der Ehefrau.
Für die Errechnung der aus dieser Beitragsordnung sich ergebenden Beiträge ist die
Zahl der Beschäftigten im Jahresdurchschnitt maßgeblich.
§ 3
Es werden folgende Beitragsstufen gebildet:
Beitragsstaffel für den größten und einzigen Betrieb
vom Mitglied
| monatlich | ||
| Stufe 00 | Ehrenmitglieder und passive MG | 4,00 € |
| Stufe 01 | keine Beschäftigte |
19,50 € |
| Stufe 02 | 1 - 3 Beschäftigte |
23,50 € |
| Stufe 03 | 4 - 7 Beschäftigte |
31,50 € |
| Stufe 04 | 8 - 11 Beschäftigte |
39,00 € |
| Stufe 05 | 12 - 20 Beschäftigte |
61,00 € |
|
Stufe 06 |
über 20 Beschäftigte |
86,50 € |
|
Stufe 07 |
Fremdenheime und Pension 70 % des jeweiligen Beitrages z.B. 19,50 € = 13,65 € |
|
|
Stufe 08 |
Eisdielen etc. |
12,00 € |
Beitragsstaffel für jeden weiteren Betrieb
Für jeden weiteren Betrieb sind 50 % der Sätze der obigen Stufen zu entrichten. Über die Höhe des monatlichen Beitrages in der jeweiligen Stufe entscheidet die Delegiertenversammlung.
§ 4
Mitglieder, die neben einem Gaststättenbetrieb ein anderes Gewerbe oder Handwerk betreiben, zahlen die Beiträge gem. § 3 der Beitragsordnung mit der Maßgabe, dass der Beitragsordnung nur die Zahl der Beschäftigten zugrundegelegt wird, die im Gaststättenbetrieb tätig sind.
III. Fälligkeit
§ 5
Die Beiträge sind vierteljährlich jeweils in der Mitte des Quartals fällig und zahlbar.
Die Zahlung hat ohne besondere Aufforderung zu erfolgen.
IV. Inkrafttreten
§ 6
Diese Beitragsordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.






