Hotel- und Gaststättenverband Lippe e. V

Ernest-Solvay-Weg 2, 32760 Detmold
Fon 05231 / 22 4 33, Fax 05231 / 3 92 75
info​[at]​dehoga-lippe.de, www.dehoga-lippe.de

Freiwillige BGN-Versicherung – Bundessozialgericht verlangt Formalität

Von Unternehmern, die 2008 automatisch aus der Pflicht- in die freiwillige Versicherung überführt wurden, braucht die BGN nun eine schriftliche Erklärung. Das erfordert ein Urteil des Bundessozialgerichtes in 2011. Die Versicherungspflicht für Unternehmer endete bei der BGN am 31. Dezember 2007. Um Versicherungslücken zu vermeiden, überführte die BGN alle pflichtversicherten Unternehmer zum 1. Januar 2008 in ein freiwilliges Versicherungsverhältnis. Das Bundessozialgericht (BSG) hat diese Praxis kritisiert. Das Gericht ist der Auffassung: Diese Überführung war rechtswidrig. Es wäre ein schriftlicher Antrag des Unternehmers erforderlich gewesen.

Fakt ist: Auch nach dem BSG-Urteil ist jeder betroffene Unternehmer bei der BGN versichert, wenn er die Beiträge für seine freiwillige Versicherung bezahlt. Das BSG spricht in solchen Fällen von einer Formalversicherung. Sie dient dem Schutz der Versicherten vor unbeabsichtigter Versicherungslosigkeit. Fakt ist auch: Das BSG kritisierte nicht die freiwillige Versicherung als solche. Das Gericht störte sich nur an der automatischen Überführung. Deshalb braucht die BGN von betroffenen Unternehmern eine schriftliche Erklärung zu einer der folgenden Möglichkeiten:

Möglichkeit 1: Der Unternehmer möchte weiter freiwillig BGN-versichert sein. Er teilt diese Entscheidung der BGN schriftlich mit. Dann besteht uneingeschränkter Versicherungsschutz seit dem 1. Januar 2008.

Möglichkeit 2: Der Unternehmer verzichtet rückwirkend auf den Versicherungsschutz und teilt das der BGN schriftlich mit. Er ist dann seit dem 1. Januar 2008 nicht mehr bei der BGN versichert und erhält seine gezahlten Beiträge zurück. Wenn die BGN allerdings in dieser Zeit Leistungen erbracht hat, entfallen teilweise die Beitragserstattungs­ansprüche.

Vorgenanntes gilt auch für Unternehmer die bereits vor 2011 gekündigt haben.

Für rund 11.000 Unternehmer hat sich die freiwillige Versicherung in den letzten vier Jahren bezahlt gemacht. Sie hatten einen Unfall und erhielten umfassende Reha-Leistungen von der BGN und waren bei Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert.

Die BGN schreibt in den nächsten Tagen alle derzeit in der Unternehmerversicherung Versicherten mit entsprechenden Informationen an. Bitte geben Sie die erforderliche schriftliche Erklärung gegenüber der BGN ab.

Der DEHOGA weist alle Unternehmer darauf hin: Wenn Sie planen, die freiwillige Unternehmerversicherung bei der BGN zu kündigen, sorgen Sie bitte unbedingt für Ihre anderweitige ausreichende Absicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten!

Die BGN-Hotline „Freiwillige Versicherung“ erreichen Sie unter 0621 4456-6955

Mehr Informationen zum Thema „Freiwillige Unternehmerversicherung“ finden Sie hier …