Hotel- und Gaststättenverband Lippe e. V

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Mehrwertsteuer – Gutachten der Universität Saarbrücken liegt vor

Am 23. September 2010 hat das Bundesministerium der Finanzen das von der Universität Saarbrücken gefertigte Gutachten zum Mehrwertsteuersystem „Analyse und Bewertung der Strukturen von Regel- und ermäßigten Sätzen bei der Umsatzbesteuerung unter sozial-, wirtschafts-, steuer- und haushaltspolitischen Gesichtspunkten“ veröffentlicht. Das 460 Seiten umfassende Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass es für die allermeisten Umsatzsteuerermäßigungen keine tragfähige Begründung gebe. Lediglich die Mehrwertsteuerermäßigung für die Lebensmittel, die bislang mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz belegt sind, sei gerechtfertigt.

Damit spricht sich das Gutachten für die Beseitigung aller übrigen Steuerermäßigungen aus, z. B. im Hinblick auf Leistungen gemeinnütziger Organisationen, den Personennahverkehr, Energielieferungen und vieles mehr.

Hinsichtlich der Restaurations- und Verpflegungsleistungen kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass man auf eine ermäßigte Besteuerung bereits dann verzichten sollte, wenn mit der Leistung mehr als nur ganz geringfügige Dienstleistungen oder Dienstleistungselemente verbunden sind, die über die Zubereitung der Speise hinausgehen.

„Um eine zuverlässige Abgrenzung zwischen der ermäßigten Lieferung von (zubereiteten) Nahrungsmitteln einerseits und den nicht zu ermäßigenden Catering-Umsätzen andererseits zu erreichen, sollte allerdings entgegen der bisherigen Rechtsprechung auch das bloße Anliefern von warmen Speisen dazu führen, dass die Lieferung nicht ermäßigt besteuert wird. Ähnliche Abgrenzungsprobleme ergeben sich auch, wenn Restaurationsleistungen von der Lebensmittellieferung vor Ort abgegrenzt werden müssen. Hier ist ebenfalls eine restriktive Regelung geboten. Der Gesetzgeber sollte bereits dort, wo nicht völlig untergeordnete Dienstleistungen oder Dienstleistungselemente erbracht werden, die Steuersatzermäßigung versagen.“

Hinsichtlich der Schulverpflegung oder ähnlichen Leistungen sollte nach dem Gutachten ebenfalls keine Steuerermäßigung vorgesehen werden.

Schließlich führt das Gutachten aus, dass die Steuerermäßigung für Hotelleistungen nicht zu rechtfertigen und verfassungsrechtlich bedenklich sei, und kommt zu dem Ergebnis, dass die erst seit 2010 geltende Steuersatzermäßigung umgehend beseitigt werden sollte.

Das Bundesfinanzministerium reagierte auf die Studie nach Pressemitteilungen zurückhaltend:

„Die Bundesregierung beabsichtigt, das Gutachten in die Arbeiten der im Koalitionsvertrag vereinbarten, noch zu bildenden Kommission einfließen zu lassen, die sich mit dem System und dem Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze beschäftigen soll“.

Der DEHOGA wird die 460 Seiten des Gutachtens umgehend studieren, analysieren und eine Stellungnahme abgeben.

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54192/DE/Presse/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2010/09/20100923-PM33-Gutachten-kurzfassung,templateId=raw,property=publicationFile.pdf