Hotel- und Gaststättenverband Lippe e. V

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Neue Energieeinsparverordnung tritt am 1. Mai 2014 in Kraft/ Aushangpflicht von Energieausweisen verschärft

Nach Beschluss des Bundestages und Bundesrates tritt am 1. Mai 2014 die neue Energieeinsparverordnung in Kraft. Neu ist die Einführung der Pflicht zum Aushang des Energieausweises in privaten Gebäuden mit „starkem Publikumsverkehr“ (z.B. Hotels, Kinos und Kaufhäuser). Bisher gilt eine Aushangpflicht nur in öffentlichen Gebäuden. Daher müssen ab 1. Mai 2014 auch gastgewerbliche Betriebe, die auf über 500 Quadratmetern Nutzfläche einen starken Publikumsverkehr aufweisen, den Energieausweis an einer „für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle“ aushängen. Hierzu zählen zum Beispiel die Lobby oder das Restaurant. Dies gilt jedoch nur für die Betriebe, die bereits über einen Energieausweis verfügen!

Weitere Informationen mit einem entsprechenden Merkblatt finden Sie auf der Internetseite der Energiekampagne Gastgewerbe: www.energiekampagne-gastgewerbe.de