Hotel- und Gaststättenverband Lippe e. V

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Neue Kennzeichnungspflicht für Rauchergaststätten

Das Rauchen in eigens abgetrennten Raucherräumen bleibt weiterhin zulässig. Auch die bisherigen Clublösungen können aufrechterhalten werden. Der DEHOGA Lippe begrüßt die „Legalisierung“ des Ausnahmetatbestandes ausdrücklich. Das Nichtraucherschutzgesetz in NRW ist damit eines der liberalsten bundesweit.Neu ist die Vorschrift auch in Bezug auf die Kennzeichnungspflicht. Hier siehtDas Gesetz nunmehr auch einen Hinweis auf die Gefahren des Passivrauchens vor. Das Hinweisschild steht den Mitgliedern des DEHOGA Lippe kostenlos zur Verfügung und kann bei der Geschäftsstelle angefordert werden.