Hotel- und Gaststättenverband Lippe e. V

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GEMA

GEMA-Tarifveränderungen ab 2019

Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV), die größte Musiknutzervereinigung in Deutschland, musste in 2018 erneut Tarife bzw. Tarifveränderungen mit der GEMA verhandeln, die sukzessive in 2019 bzw. erst in 2020 zur Anwendung kommen. So erhöhen sich die meisten Tarife (z.B. für Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, U-V / M-V, Musikwiedergaben mittels Tonträger oder Radio in Fitnessstudio und Spielhallen, regelmäßige Musikaufführungen mit Musikern ohne Tanz, ohne Eintrittsgeld und ohne Veranstaltungscharakter (Barpianistentarif), Musikwiedergaben in Fernsehsendungen, Hotelsendetarif etc.) ab dem 1.1.2019 um 2,35 %.

Der Tarif U-St (Stadtfeste, Straßenfeste  und sonstige Veranstaltungen im Freien) erhöht sich geringfügig von 82,40 Euro auf 84,35 Euro je 500 qm Veranstaltungsfläche. Aufgrund mehrjähriger Einführungsphasen kommt es auch in weiteren Tarifen (z.B. mit Hintergrundmusik oder Radio in Gaststätten und in Handelsgeschäften, Musikwiedergaben in Musikkneipen und Discotheken) entsprechend den in den letzten Jahren getroffenen Vereinbarungen zu Tariferhöhungen.

Ab dem Jahr 2020 werden dann vor dem Hintergrund ergangener Rechtsprechung die Tarife für Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, bei denen ein Eintrittsgeld erhoben wird, angepasst. Die BVMV befindet sich aktuell noch in gerichtlichen Streitigkeiten mit verschiedenen Verwertungsgesellschaften, Entscheidungen hierzu sind frühestens Ende 2019 zu erwarten.

Weitere GEMA-Forderungen, die zu Veränderungen und Kostensteigerungen in anderen Tarifen geführt hätten, konnten im Interesse der Verbandsmitglieder abgewehrt werden!

GEMA-Handbuch

Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter gibt zusammen mit der GEMA aus informationspolitischen Gründen ein GEMA-Handbuch heraus. Das Handbuch soll den Mitgliedern der Bundesvereinigung, den Musikveranstaltern, den GEMA-Bezirksdirektionen und -Außenstellen die Anwendung der Tarife bzw. die Überprüfung der Verträge und Rechnungen erleichtern. In schwierigen Einzelfällen ist grundsätzlich die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes zur Beratung hinzuzuziehen. Mitglieder können das GEMA-Handbuch über den jeweiligen DEHOGA-Landesverband beziehen.